Haben Sie bereits das Basismodul besucht?

Viele Menschen des Autismusspektrums benötigen und beziehen Unterstützung in Form von Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX, ggf. § 35a SGB VIII. Nähere Bestimmungen finden sich in den Ausführungsvorschriften der Länder. Die gesetzlichen Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen heilpädagogischen Handelns. Der Erwerb und die stetige Aktualisierung rechtlicher Kenntnisse sind daher für die Leistungserbringung unentbehrlich; sie ermöglichen überdies eine advokatorische Unterstützung der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen.

Ein in diesem Zusammenhang relevanter Aspekt ist das klare Bekenntnis des BTHG zur ICF. So hat bereits 2018 das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung explizit Eingang in das SGB IX gefunden und die Ermittlung des individuellen Bedarfs des Leistungsberechtigten muss durch ein ICF-orientiertes Instrument erfolgen. Deshalb ist es im Umgang mit den einschlägigen rechtlichen Regelungen wichtig, sich mit Bedeutung, Inhalten und Zielen der ICF zu befassen, um valide Auskünfte im Rahmen der Bewilligung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe erteilen zu können.

Das Modul erstreckt sich über zwei Tage und besteht aus zwei Teilen: Tag 1 vermittelt vertiefte Einblicke in Systematik und leistungsrechtliche Strukturen des SGB IX. Tag 2 widmet sich spezifisch der ICF, vor allem ihren Grundbegriffen sowie der Übersetzung und Anwendung ihres Beschreibungssystems, das für die Hilfebedarfsermittlung zentral ist. Die Inhalte beider Teilmodule richten den Fokus dabei auf heilpädagogisches Handeln im Hinblick auf Menschen aus dem Autismusspektrum.

Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • systematische und inhaltliche Einordnung des SGB IX in das Gefüge der einzelnen Bücher des Sozialgesetzbuchs;
  • Überblick über die gesetzliche Umsetzung der ICF;
  • Überblick über wesentliche Änderungen des SGB IX im Allgemeinen und des Eingliederungshilferechts im Besonderen durch das BTHG;
  • rechtliche Zuordnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe;
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Autismus;
  • Aneignung sozialverwaltungsverfahrensrechtlicher Grundkenntnisse und deren Umsetzung in der Praxis;
  • verfahrensrechtliche Verortung der spezifisch teilhabebezogenen Instrumente der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Zuständigkeitsklärung und Teilhabe- bzw. Gesamtplanung;
  • Kenntnisse über den Gesamtzusammenhang der ICF;
  • Anwenden der zentralen Modelle, Komponenten und Begriffe der ICF.
Grundlagen der Eingliederungshilfe und der ICF für Menschen aus dem Autismusspektrum
Kurs-Nr.:
24 W 7.5
 
 
Termin:
Freitag, 21. Juni 2024, 09:00–16:00 Uhr
Freitag, 28. Juni 2024, 09:00–16:00 Uhr
Umfang:
14 Einheiten
Anmeldung bis:
17. Mai 2024
Zielgruppe:
Heilpädagog:innen
Max. Gruppengröße:
20
Format:
Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 235,00 €
Nichtmitglieder 310,00 €