Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes
Kosten der Fort- und Weiterbildung sind Kosten, die dadurch entstehen, dass man sich in einem gleichzeitig ausgeübten Beruf weiterbildet, um in diesem auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen oder neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die dazu notwendigen Aufwendungen von Arbeitnehmer:innen sind aus steuerrechtlicher Sicht Werbungskosten. Fortbildungsteilnehmer:innen können damit ihre steuerpflichtigen Einkommen mindern, sofern sie die entstanden Aufwendungen in ihrer Einkommensteuererklärung (bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich) geltend machen. Über die Teilnahme an der Fortbildung lässt sich durch die Teilnahmebescheinigung der Europäischen Akademie für Heilpädagogik im BHP e.V. der Nachweis führen.
Die EAH akzeptiert Bildungsschecks der Bundesländer.
Informationen zu den Förderinstrumenten:
- Mecklenburg-Vorpommern: www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks.cfm
- Nordrhein-Westfalen: http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/beschaeftigung_foerdern/bildungsscheck/index.php
- Sachsen: www.sab.sachsen.de
- Schleswig-Holstein: www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Die EAH beantragt für Sie Bildungsurlaub. Bitte sprechen Sie uns an.