Die Zielperspektive eines inklusiven Gemeinwesens beinhaltet die sozialrechtliche Verankerung auf Beratungsleistungen im SGB IX auf Beratungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung, die sich im Teilhabeplanungsprozess befinden. Ziel der Beratung ist, den individuellen Hilfebedarf zu erfassen und die notwendigen Unterstützungsleistungen personenzentriert auszugestalten. Das Ermitteln, Erkennen und Durchführen personenzentrierter Leistungen erfordert hohe fachliche Kompetenzen. Das heilpädagogische Verständnis vom Menschen „betont die unauflösliche Einheit von physischen, psychischen, emotionalen, sozialen und spirituellen Eigenschaften, die sich in jedem einzelnen Menschen auf individuell einzigartige und gleichwertige Weise und in Wechselbeziehungen mit den sozialen und ökologischen Umwelten konkretisieren“ (BHP Berufsbild 2022, 7). Dieses Verständnis, eingebettet in die gesellschaftlichen Bedingungen und Zusammenhänge der jeweiligen Person, dient als Grundlage der Wunsch- und Hilfebedarfsermittlung. Eine ethische Reflexion des Selbstbestimmungsrechtes ist Voraussetzung für eine Ausgestaltung der Wünsche von Menschen mit Beeinträchtigungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung und langfristigen Etablierung individueller Lebensqualität.

Daraus ergeben sich die Aufgaben der beratenden (Heil)Pädagogin / des beratenden (Heil)Pädagogen, den Teilhabeplanungsprozess zu personalisieren, d. h. den Hilfebedarf ICF-basiert zu ermitteln, die geeigneten Methoden und Instrumente für den individuellen Planungsprozess auszuwählen sowie die relevanten Informationen über Rechte und Möglichkeiten für die Person mit Beeinträchtigung und Behinderung und sein Umfeld barrierefrei aufzubereiten und zu kommunizieren. Um ein inklusives Gemeinwesen entwickeln und gestalten zu können, müssen die individuellen Teilhabeansprüche im Kontext einer örtlichen Teilhabeplanung verortet werden.

Der rote Faden der Personenzentrierung wird methodisch durch das Konzept der Persönlichen Zukunftsplanung konturiert, um das Moment der Ermächtigung und Selbstermächtigung hervorzuheben bei Wahrung und Beachtung sozialer wie systemischer Eingebundenheit. Das stellt die Fachkraft in die Verantwortung, Prozesse situativ wie individuell an den Wünschen und Bedarfen der Person mit Beeinträchtigung und Behinderung auszurichten und praktikable Möglichkeiten der Umsetzung zu suchen.

Die Inhalte werden in Präsenz und Online vermittelt. Gleichzeitig durchziehen inhaltliche Elemente der Persönlichen Zukunftsplanung den gesamten Zeitraum, die im digitalen Setting erfolgen. Eigeninitiative, Selbststudium und Selbststeuerung der Bildungsprozesse sind ausdrücklich erwünscht; darüber hinaus sind Coaching-Anteile zur Umsetzung des Praxisprojekts und Auseinandersetzung mit Personenzentrierung enthalten, die individuell terminiert werden.

Modul 1: Einführung in die Personenzentrierte Teilhabeplanung | Wiebke Kühl

Der Begriff der Personenzentrierten Teilhabeplanung wird in Historie und Ausgestaltungsmöglichkeiten erörtert und das Recht auf Beratung im Teilhabeplanungsprozess im Bundesteilhabegesetz verortet. Aus diesem Recht ergeben sich eine Vielzahl an Aufträgen, die in Chancen und Begrenzungen diskutiert werden.

Modul 2: Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB IX | Prof. Dr. Harry Fuchs

Dieses Modul informiert über die Rechtsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen, die im SGB IX niedergelegt sind und Wege der Umsetzung sowie allgemeine verfahrensrechtliche Angelegenheiten.

Modul 3: ICF-basierte Hilfebedarfsermittlung | Prof. Dr. Peter Groß

Auch die Ermittlung des Hilfebedarfs wird im SGB IX geregelt und legt Kriterien fest, denen die zu verwendenden Instrumente zur Hilfebedarfsermittlung entsprechen müssen. Personenzentrierung und ICF als Grundlage sind zwei dieser Kriterien. Im Rahmen dieses Moduls werden die Kriterien beschrieben und Instrumente der Hilfebedarfsermittlung diesbezüglich hinterfragt.

Modul 4: Informationen barrierefrei gestalten | Wiebke Kühl

Personenzentrierte Teilhabeplanung bedeutet auch, die Informationen so zu gestalten, dass diese in einer notwendigen Komplexität erfasst werden können. Die Vielzahl möglicher Beeinträchtigungen bedingt eine Vielzahl an Notwendigkeiten barrierefreier Gestaltung von Informationen. Dieses Modul informiert über die Bandbreite der Möglichkeiten und gibt eine Einführung in ausgewählte Methoden.

Modul 5: Methoden und Instrumente der Teilhabeplanung | Wiebke Kühl

Der Hilfebedarf lässt sich nicht einfach aus den Beeinträchtigungen ableiten, sondern umfasst immer auch individuelle Wünsche und Ziele. Um diese zu ermitteln, aus den Wünschen Ziele zu formulieren und diese in gangbare Schritte zu differenzieren, benötigt die beratende (Heil)Pädagogin / der (Heil)Pädagoge ein fundiertes Methodenspektrum. Dieses Modul führt ein in die Grundhaltung und Methodenanwendung der Persönlichen Zukunftsplanung und der Sozialraumorientierung.

Modul 6: Beratungssituationen gestalten, Beratungskonflikte verstehen | Petra Runggaldier

Beratungssituationen so zu gestalten, dass eine konstruktive Atmosphäre entsteht und bleibt, gehört zu den allgemeinen (heil)pädagogischen Kompetenzen. Gleichwohl sind vielen Fachkräften Konflikte aus eigener Erfahrung vertraut. In diesem Modul sollen die Dynamiken verschiedener Beratungssituationen analysiert werden, dabei wird auf die intrapsychischen Konflikte der beratenden (Heil)Pädagogin / des beratenden (Heil)Pädagogen eingegangen.

Modul 7: Inklusion in Kommunen | Marcus Windisch

Laut einer Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist örtliche Teilhabeplanung „ein partizipativer und lernorientierter Prozess, in dem alle relevanten Akteure vor Ort unter Federführung der Kommune gemeinsam erarbeiten, wie Inklusion im jeweiligen Gemeinwesen erreicht werden soll“ (Deutscher Verein 2012, 2).

Die beratenden (Heil)Pädagoginnen und Pädagogen im Prozess der Personenzentrierten Teilhabeplanung können aus ihren Erfahrungen wertvolle Erkenntnisse ableiten, die der Kommune als Grundlage zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens dienen.

Modul 8: Evaluationsmodul | Wiebke Kühl | BHP

Im Rahmen des Evaluationsmoduls werden die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Weiterbildungsreihe zusammengefasst und reflektiert. Hierfür reichen Sie vier Wochen vorher eine schriftliche Ausarbeitung zu einem Praxisprojekt ein (10 bis max. 15 Seiten). Im Verlauf des Evaluationsmoduls stellen Sie Ihre Arbeit vor. Eine vom BHP beauftragte Person nimmt daran teil.

Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • Den Begriff der Personenzentrierten Teilhabeplanung darlegen,
  • das Recht auf Beratung im Teilhabeplanungsprozess im BTHG verorten,
  • Leistungsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen beschreiben, die sich aus dem BTHG ergeben,
  • Instrumente der Hilfebedarfsermittlung auf der Grundlage der ICF und der Personenzentrierung analysieren,
  • Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Informationen beschreiben,
  • einen Teilhabeplanungsprozess personenzentriert durchführen,
  • die eigene Person im Beratungsprozess reflektieren,
  • sich als Person sowie die Institution im Kontext örtlicher Teilhabeplanung verorten,
  • ein eigenes Beratungskonzept für Personenzentrierte Teilhabeplanung entwickeln und erste Praxiserfahrungen reflektieren.
Personenzentrierte Teilhabeplanung
Kurs-Nr.:
24 W 5
 
 
Koordinatorin:
Termine:
Modul 1:
Freitag, 13. September 2024. 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 14. September 2024, 09:00-17:00 Uhr
Modul 2 Online:
Freitag, 18. Oktober 2024, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 19. Oktober 2024, 09:00-17:00 Uhr
Modul 3 Online:
Freitag, 22. November 2024, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 23. November 2024, 09:00-17:00 Uhr
Modul 4 Online:
Freitag, 24. Januar 2025, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 25. Januar 2025, 09:00-17:00 Uhr
Modul 5:
Freitag, 21.Februar 2025, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 22. Februar 2025, 09:00- 17:00 Uhr
Modul 6:
Freitag, 04. April 2025, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 05. April 2025, 09:30-17:30 Uhr
Modul 7 Online:
Freitag, 16. Mai 2025, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 17. Mai 2025, 09:30-17:30 Uhr
Modul 8:
Freitag, 13. Juni 2025, 14:00-20:00 Uhr
Samstag, 14. Juni 2025, 09:00-17:30 Uhr
Umfang:
98 Einheiten
Anmeldung bitte bis:
26. Juli 2024
Zielgruppe:
HeilpädagogInnen und andere pädagogische Fachkräfte
Max. Gruppengröße:
20
Verpflegung:
Tagungsverpflegung ist in den Kosten enthalten
Veranstaltungsort:
Hotel Grenzfall
Ackerstr. 136
13355 Berlin
Webseite
EAH Credits:
5
Kosten:
BHP-Mitglieder je Modul 220,00 € (Einmalzahlung: 1.740,00 €)
Nichtmitglieder je Modul 270,00 € (Einmalzahlung: 2.100,00 €)