Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ergaben sich im Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Änderungen, ab 2020 insbesondere für die Früherkennung, Frühförderung und heilpädagogische Förderung, auch mit dem Ziel, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt zu schaffen. Das BTHG insgesamt soll dazu beitragen, die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und betont die Bedeutung und Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Es schreibt vor, dass die jeweilige Hilfebedarfsermittlung in Orientierung an der ICF zu erfolgen hat.

Der ICF bzw. ICF-CY liegt das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung der WHO zugrunde und damit eine sehr komplexe Sicht auf die Bedingungen von Gesundheit und Behinderung in unserer Gesellschaft, eine neue „Philosophie“ mit einer neuen Sprache, mithin: ein Paradigmenwechsel.

Zur Sicherstellung der individuellen Eingliederungshilfe eines Kindes ist demnach mehr nötig, als nur das jeweilige Kind in den Blick zu nehmen hinsichtlich der (ICF)-Dimensionen „Körperfunktionen und –strukturen“, der „Aktivitäten“ und „Teilhabe“, sondern ebenso das gesamte Umfeld mit seinen einschränkenden und unterstützenden Faktoren wie auch vorhandene Wünsche und Ziele.

In Nordrhein-Westfalen haben die Landschaftsverbände LVR und LWL als die „neuen“ Kostenträger der Frühförderung gemeinsam mit den Krankenkassen und der Freien Wohlfahrtspflege einen ICF-CY basierter Förder- und Teilhabeplan entwickelt. Dieser soll dazu dienen, anlehnend an den Bedarf des Kindes spezifische Ziele zu formulieren, eine gemeinsame Vision zu verfolgen und diese in interdisziplinärer Zusammenarbeit umzusetzen.

Die Veranstaltung beinhaltet eine (kurze) Einführung in die ICF-CY und ermöglicht Einblicke in die Förder- und Teilhabeplanung in NRW. Grundkenntnisse der ICF-CY sind hilfreich.

Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • die Intention und Konzeption der ICF-CY darlegen
  • ICF-CY-basierte Ziele formulieren,
  • den in NRW entwickelten Förder- und Teilhabeplan verstehen
  • und anhand eines Fallbeispiels anwenden.

Bitte bringen Sie nach Möglichkeit eigene Fallbeispiele (etwa anonymisierte Förderpläne/ Kostenzusagen) ein. Wenden Sie sich hierfür vorab an die EAH: info@eahonline.de

ICF-CY basierte Förder- und Teilhabeplanung in NRW
Kurs-Nr.:
24 F 3.3
 
 
Referentin:
Termin:
08. November 2024, 14:00-18:00 Uhr
09. November 2024, 10:00-14:00 Uhr
Anmeldung bitte bis:
04. Oktober 2024
Umfang:
8 Einheiten
Zielgruppe:
Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte mit Arbeitsort in NRW
Max. Gruppengröße:
20
Format:
Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 110,00 €
Nichtmitglieder 145,00 €