Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf haben das Recht, am Arbeitsleben teilzuhaben. Aber wer kann diesen Anspruch umsetzen?

Werkstätten für behinderte Menschen sind vielfach konzeptionell und fachlich nicht dafür ausgerichtet. Außerdem fehlen meist die rechtlichen Rahmenbedingungen, diesen Personenkreis überhaupt aufzunehmen.

Tagesstätten und Fördergruppen haben viel Erfahrung mit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das Angebot dieser Einrichtungen ist leider nur selten auf Teilhabe, noch seltener auf Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet.

„Es geht nicht darum, jetzt Einrichtungen wie Werkstätten oder Tagesstätten abzuschaffen, sondern durch deren veränderte Praxis die Ideologie der Exklusion zu überwinden.“ schreibt die DHG in ihren Standards. Aber wie können Haltung und Praxis in Förderstätten verändert werden? Hierzu sollen Anregungen und Beispiele aufgezeigt und diskutiert werden.

Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf
Kurs-Nr.:
24 F 1.1.5
 
 
Referent:
Termin:
Dienstag, 15. Oktober 2024, 16:00-19:00 Uhr
Anmeldung bitte bis:
30. September 2024
Zielgruppe:
Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte
Max. Gruppengröße:
30
Format:
Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 40,00 €
Nichtmitglieder 55,00 €