Viele Menschen des Autismusspektrums benötigen und beziehen Unterstützung in Form von Leistungen der Eingliederungshilfe, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Wirkung vom 01.01.2020 aus dem SGB XII herausgelöst und in den neu eingefügten Teil 2 des SGB IX überführt wurde. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen gilt § 35a SGB VIII. Nähere Bestimmungen finden sich in den jeweiligen Ausführungsvorschriften der Länder. Die gesetzlichen Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen heilpädagogischen Handelns. Der Erwerb und die stetige Aktualisierung rechtlicher Kenntnisse sind daher für die Leistungserbringung unentbehrlich; sie ermöglichen überdies eine advokatorische Unterstützung der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen.
Ein in diesem Zusammenhang relevanter Aspekt ist das klare Bekenntnis des BTHG zur ICF. So hat mit der bereits am 01.01.2018 in Kraft getretenen Änderung des Behinderungsbegriffs des § 2 Abs. 1 SGB IX das bio-psycho-soziale bzw. Wechselwirkungsmodell von Behinderung der ICF explizit Eingang in das SGB IX gefunden. Für die Eingliederungshilfe schreibt § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zudem vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs des Leistungsberechtigten durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. Deshalb ist es im Umgang mit den einschlägigen rechtlichen Regelungen wichtig, sich auch mit Bedeutung, Inhalten und Zielen der ICF zu befassen, um valide Auskünfte im Rahmen der Bewilligung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe erteilen zu können.
Das Modul erstreckt sich über zwei Tage und besteht aus zwei Teilen: Tag 1 vermittelt vertiefte Einblicke in Systematik und leistungsrechtliche Strukturen des SGB IX (einschließlich des Grundtatbestands von Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX) unter Hinweis auf die durch das BTHG ergangenen Änderungen. Tag 2 widmet sich spezifisch der ICF, vor allem ihren Grundbegriffen sowie der Übersetzung und Anwendung ihres Beschreibungssystems, das für die Hilfebedarfsermittlung zentral ist. Die Inhalte beider Teilmodule richten den Fokus dabei auf heilpädagogisches Handeln im Hinblick auf Menschen aus dem Autismusspektrum.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
- systematische und inhaltliche Einordnung des SGB IX in das Gefüge der einzelnen Bücher des Sozialgesetzbuchs;
- Überblick über die gesetzliche Umsetzung der ICF;
- Überblick über wesentliche Änderungen des SGB IX im Allgemeinen und des Eingliederungshilferechts im Besonderen durch das BTHG;
- rechtliche Zuordnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe;
- Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Autismus;
- Aneignung sozialverwaltungsverfahrensrechtlicher Grundkenntnisse und deren Umsetzung in der Praxis;
- verfahrensrechtliche Verortung der spezifisch teilhabebezogenen Instrumente der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Zuständigkeitsklärung und Teilhabe- bzw. Gesamtplanung;
- Kenntnisse über den Gesamtzusammenhang der ICF;
- Verstehen und Anwenden der zentralen Modelle, Komponenten und Begriffe der ICF.
Freitag, 30. Juni 2023, 09:00–16:00 Uhr
Nichtmitglieder 245,00 €