Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Die Zielperspektive eines inklusiven Gemeinwesens ermöglicht die Verankerung des Anspruches im BTHG auf Beratungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung, die sich im Teilhabeplanungsprozess befinden. Ziel der Beratung ist, den individuellen Hilfebedarf zu erfassen und die notwendigen Unterstützungsleistungen personenzentriert auszugestalten.

Das Ermitteln, Erkennen und Durchführen personenzentrierter Leistungen erfordert hohe fachliche Kompetenzen. Das heilpädagogische Verständnis vom Menschen „betont die unauflösliche Einheit körperlicher, geistiger, seelischer und sozialer Dimensionen, die sich in jedem Menschen auf individuell einzigartige und gleichwertige Weise konkretisieren“ (BHP Berufsbild 2010, 7). Dieses Verständnis, eingebettet in die gesellschaftlichen Bedingungen und Zusammenhänge der jeweiligen Person, dient als Grundlage der Wunsch- und Hilfebedarfsermittlung. Eine ethische Reflexion des Selbstbestimmungsrechtes ist Voraussetzung für eine Ausgestaltung der Wünsche von Menschen mit Beeinträchtigungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung und langfristigen Etablierung individueller Lebensqualität.

Daraus ergeben sich die Aufgaben der beratenden (Heil)Pädagogin / des beratenden (Heil)Pädagogen, den Teilhabeplanungsprozess zu personalisieren, d. h. den Hilfebedarf ICF-basiert zu ermitteln, die geeigneten Methoden und Instrumente für den individuellen Planungsprozess auszuwählen sowie die relevanten Informationen über Rechte und Möglichkeiten für die Person mit Beeinträchtigung und Behinderung und sein Umfeld barrierefrei aufzubereiten und zu kommunizieren. Um ein inklusives Gemeinwesen entwickeln und gestalten zu können, müssen die individuellen Teilhabeansprüche im Kontext einer örtlichen Teilhabeplanung verortet werden.

Der rote Faden der Personenzentrierung wird methodisch durch das Konzept der Persönlichen Zukunftsplanung konturiert, um das Moment der Ermächtigung und Selbstermächtigung hervorzuheben bei Wahrung und Beachtung sozialer wie systemischer Eingebundenheit. Das stellt die Fachkraft in die Verantwortung, Prozesse situativ wie individuell an den Wünschen und Bedarfen der Person mit Beeinträchtigung und Behinderung auszurichten und praktikable Möglichkeiten der Umsetzung zu suchen.

Die Inhalte werden in Präsenz und Online vermittelt. Gleichzeitig durchziehen inhaltliche Elemente der Persönlichen Zukunftsplanung den gesamten Zeitraum, die im digitalen Setting erfolgen. Die Zeiten der digitalen Anteile (Modul 5) werden zu Beginn mit der Gruppe vereinbart. Eigeninitiative, Selbststudium und Selbststeuerung der Bildungsprozesse sind ausdrücklich erwünscht; darüber hinaus sind Coaching-Anteile zur Umsetzung des Praxisprojekts und Auseinandersetzung mit Personenzentrierung enthalten, die individuell terminiert werden.

Hinweis:
Grundsätzlich gilt: sollten Infektionszahlen die Durchführung von Präsenzveranstaltungen deutlich erschweren, werden Umgestaltungen ins Online-Format vorgenommen.

Modul 1: Einführung in die Personenzentrierte Teilhabeplanung | Wiebke Kühl

Modul 2: Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB IX | Prof. Dr. Arne von Boetticher

Modul 3: ICF-basierte Hilfebedarfsermittlung | Prof. Dr. Peter Groß

Modul 4: Informationen barrierefrei gestalten | Wiebke Kühl

Modul 5: Methoden und Instrumente der Teilhabeplanung | Wiebke Kühl

Modul 6: Beratungssituationen gestalten, Beratungskonflikte verstehen | Petra Runggaldier

Modul 7: Inklusion in Kommunen | Marcus Windisch

Modul 8: Evaluationsmodul | Wiebke Kühl | BHP

Im Rahmen des Evaluationsmoduls werden die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Weiterbildungsreihe zusammengefasst und reflektiert. Hierfür reichen Sie vier Wochen vorher eine schriftliche Ausarbeitung zu einem Praxisprojekt ein (10 bis max. 15 Seiten). Im Verlauf des Evaluationsmoduls stellen Sie Ihre Arbeit vor. Eine vom BHP beauftragte Person nimmt daran teil.

Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • Den Begriff der Personenzentrierten Teilhabeplanung darlegen,
  • das Recht auf Beratung im Teilhabeplanungsprozess im BTHG verorten,
  • Leistungsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen beschreiben, die sich aus dem BTHG ergeben,
  • Instrumente der Hilfebedarfsermittlung auf der Grundlage der ICF und der Personenzentrierung analysieren,
  • Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Informationen beschreiben,
  • einen Teilhabeplanungsprozess personenzentriert durchführen,
  • die eigene Person im Beratungsprozess reflektieren,
  • sich als Person sowie die Institution im Kontext örtlicher Teilhabeplanung verorten,
  • ein eigenes Beratungskonzept für Personenzentrierte Teilhabeplanung entwickeln und erste Praxiserfahrungen reflektieren.
Personenzentrierte Teilhabeplanung
Kurs-Nr.:
23 W 5
 
 
Koordinatorin:
Termine:
Modul 1:
Freitag, 22. September 2023, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 23. September 2023, 09:00-17:00 Uhr
Modul 5:
Online-Einheit
Modul 2:
Freitag, 27. Oktober 2023, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 28. Oktober 2023, 09:00-17:00 Uhr
Modul 5:
Online-Einheit
Modul 3 Online:
Freitag, 24. November 2023, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 25. November 2023, 09:00-17:00 Uhr
Modul 5:
Online-Einheit
Modul 4 :
Freitag, 19. Januar 2024, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 20. Januar 2024, 09:00-17:00 Uhr
Modul 5:
Online-Einheit
Modul 6:
Freitag, 15. März 2024, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 16. März 2024, 09:30-17:30 Uhr
Modul 7 Online:
Freitag, 19. April 2024, 15:30-19:00 Uhr
Samstag, 20. April 2024, 09:30-17:30 Uhr
Modul 8:
Freitag, 07. Juni 2024, 14:00-20:00 Uhr
Samstag, 08. Juni 2024, 09:00-17:30 Uhr
Umfang:
98 Einheiten
Anmeldung bitte bis:
25. August 2023
Zielgruppe:
HeilpädagogInnen und andere pädagogische Fachkräfte
Max. Gruppengröße:
20
Verpflegung:
Tagungsverpflegung ist in den Kosten enthalten
Veranstaltungsort:
Hotel Grenzfall
Ackerstr. 136, 13355 Berlin
Webseite
EAH Credits:
5
Kosten:
BHP Mitglieder je Modul 230,00 € (Einmalzahlung: 1.820,00 €)
Nichtmitglieder je Modul 285,00 € (Einmalzahlung: 2.260,00 €)