Die Bedeutung der Subjektstellung des Kindes bei Gefährdungsmeldungen und Kindeswohlentscheidungen ist häufig unterdiskutiert und sorgt somit für Unsicherheiten im praktischen Handeln. Kindeswille und Kindeswohl sind zwei sich gegenseitig bedingende und nicht ausschließende Begriffe.

In der alltäglichen Arbeit begegnen wir dem Begriff „Kindeswohl“ regelmäßig. Die fachliche Prüfung des Kindeswohls ist gängige Praxis. Wer diesen „unbestimmten Rechtsbegriff“ wie und mit welchen Inhalten belegt, ist den situativen Umständen, den beteiligten Systemen wie den handelnden Personen geschuldet. Der Kindeswille ist dagegen ein zwar vielgenutzter Begriff, dessen inhaltliche Würdigung durch Fachkräfte aber unterschiedlicher, manchmal nur „vermuteter“ Bewertung und Bedeutung unterliegt.

Kriterien für Fragen wie „Wann ist der Kindeswille bedeutsam? Wann ist er bedeutsamer als der Wille der Erwachsenen? Woran erkenne ich einen tragfähigen Kindeswillen? Ist ein manipulierter Wille anzuerkennen? Wie prüfe ich den Kindeswillen? Und wo genau liegt die Grenze zwischen Subjektstellung des Kindes und der Gefährdung seines Wohles?“ sind nur selten bekannt.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, das Kindeswohl als verfahrensleitendes Kriterium und unbestimmten Rechtsbegriff in seiner vielfältigen Bedeutung fassbar zu machen. Gleichzeitig werden Kindeswohl und Kindeswillen als zwei eigenständige Rechtsgüter gegenübergestellt und Kriterien entwickelt, die als Maßstab für professionelles Handeln im Alltag Gültigkeit haben und Handlungssicherheit geben. Es werden unverrückbare Axiome im Kontext von Kindeswohl und Kindeswillen sowie Entscheidungskriterien laut Richterrecht (u.a. OLG) erarbeitet – auch unter dem Gesichtspunkt, welche Kriterien objektiv und unverrückbar sind, und welche subjektiv und gestaltbar.

Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • Kindeswohl und Kindeswillen begrifflich und rechtlich erläutern,
  • die drei Bestandteile des Kindeswohles kennen,
  • die rechtliche Bedeutung unterschiedlicher Willensbegriffe beschreiben,
  • Kinderinteressen im Kontext rechtlicher Subjektstellung diskutieren,
  • Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie aktuelle Gerichtsbeschlüsse kennen,
  • Kriterien der Tragfähigkeit des Kindeswillens erörtern,
  • Bausteine zur Erkundung eines tragfähigen Kindeswillens anwenden,
  • die Handlungsnotwendigkeiten der Praxis reflektieren.
 Bitte bringen Sie eigene Fallbeispiele mit. 
„Es gibt kein Wohl gegen den Willen“ – Kindeswohl und Kindeswille im Kontext behördlicher Entscheidungen
Kurs-Nr.:
23 O 48
 
 
Referent:
Termin:
Montag, 27. November 2023, 10:00-18:00 Uhr
Dienstag, 28. November 2023, 09:00-17:00 Uhr
Dienstag, 16. April 2024, 09:00-17:00 Uhr
Umfang:
16 Einheiten
Anmeldung bitte bis:
27. Oktober 2023
Zielgruppe:
HeilpädagogInnen und andere pädagogische Fachkräfte
Max. Gruppengröße:
15
Format:
Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 315,00 €
Nichtmitglieder 410,00 €