Perspektive einer erfolgreichen Weiterentwicklung?
Heilpädagogische Praxen erbringen Leistungen für Kinder und Jugendliche oft auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Neben Angeboten der Jugendhilfe, stellt die heilpädagogische Frühförderung einen wesentlichen Tätigkeitsbereich dar.
Mit Herausgabe der Frühförderverordnung (FrühV) im Jahr 2003 besteht in Deutschland die Rechtsgrundlage für die Interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung). Für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedroht bedeutet Komplexleistung, „Hilfe aus einer Hand“. Heilpädagogische Leistungen werden bedarfsgerecht mit medizinisch-therapeutischen Leistungen kombiniert.
So sinnvoll dieses Angebot für Kinder erscheint: In vielen Regionen wird die Interdisziplinäre Frühförderung noch nicht, oder noch nicht flächendeckend, angeboten. Mit den Gesetzesänderungen 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Sozialgesetzbuch IX hat der Gesetzgeber deutlich klarere Regeln für die Hilfe „Interdisziplinäre Frühförderung“ geschaffen.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
- die rechtlichen Rahmenbedingen für die Interdisziplinäre Frühförderung kennenlernen,
- einen Einblick in die fachliche, räumliche und organisatorische Struktur einer Interdisziplinären Frühförderstelle gewinnen,
- die Chancen und Risiken einer Interdisziplinären Frühförderstelle besser einschätzen können.
- Im Rahmen der Diskussion wird auf Ihre individuellen Fragen eingegangen.
Nichtmitglieder 250,00 €